1. VORVERTRAGLICHES

1.1 Mit Erteilung eines Auftrages an Andreas Deller, firmierend als Andreas Deller Kommunikationsberatung, erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen/Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt insbesondere auch im Hinblick auf diese Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht Vertragsbestandteil.

 

1.2 Vor Vertragsschluss erhält der Interessent ein Angebot. Insoweit dieses Angebot keinen Festpreis für die Gesamtleistung enthält (etwa, weil der Interessent seine Mitwirkungsleistung noch nicht konkretisieren konnte oder weil der abschließende Gestaltungs-/Produktionsumfang sich erst im Laufe der Auftragsbearbeitung ergibt, etc.), versteht es sich als Angebot im kaufmännischen Geschäftsverkehr vorbehaltlich der üblichen Preissteigerungen oder -senkungen.

 

1.3 Wir halten uns an unsere Angebote für die Dauer von 30 Tagen gebunden.

 

1.4 Eine Beauftragung kann auch ohne vorheriges Angebot erfolgen, insoweit der Auftraggeber dieses wünscht oder der Natur des Auftrags nach eine vorherige Angebotserstellung unmöglich ist (z.B. bei nicht feststehendem Auftrags-/Arbeitsumfang).

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Durch die Annahme eines unserer Angebote kommt ein Vertrag zustande. Der Auftraggeber erklärt die Annahme des Angebotes durch Erteilen einer schriftlichen Auftragsbestätigung, durch schlüssiges Handeln oder durch Entgegennahme einer gewünschten Präsentation.

 

2.2 Tritt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags vom Vertrag zurück, so sind die bis dahin angefallenen Arbeiten – mindestens jedoch 50% der Angebotspreissumme – sofort zu vergüten.

 

2.3 Von diesen AGB abweichende oder diese AGB konkretisierende Vereinbarungen werden im Wege eines Durchführungsvertrages festgehalten.

 

3. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

3.1 Wir führen unsere Aufträge so durch, wie sie unter Gestaltungs- und Produktionstechnischen Aspekten unter Berücksichtigung besonderer Kundenwünsche am sinnvollsten abzuarbeiten sind.

 

3.2 Arbeiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Art oder Umfang nicht absehbar waren, jedoch zur Auftragsdurchführung notwendig sind (z.B. Fotokosten, Reisekosten, Drucküberwachung, Änderungswünsche nach Korrekturschritt, Text, Bildbearbeitung, etc.), sind Sonderleistungen.

 

3.3 Zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen dürfen wir Namens, im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers gegenüber Dritten veranlassen, wenn dieses zuvor vereinbart wurde oder im Zuge der Fertigung notwendig ist. Insoweit ein Mitspracherecht des Auftraggebers nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl des Dritten unter fachlichen Gesichtspunkten mit dem Ziel der vermuteten bestmöglichen Auftragsdurchführung für den Auftraggeber.

 

3.4 Unsere Gesamtleistung setzt sich regelmäßig zusammen aus:

a) der kreativen Leistung,

b) der technischen Arbeitsleistung und

c) der Gewährung der Nutzungsrechte.

 

3.5 Nach Abschluss der kreativen Leistung (Layoutphase) beginnt der Korrekturschritt bzgl. des Layouts. Dieser findet ihren Abschluss durch die Freizeichnung des Auftraggebers. Änderungswünsche nach Freizeichnung des Layouts können gemäß 5.3 dieser AGB in Rechnung gestellt werden. Das Layout stellt einen Entwurf dar. Exakte Farb- oder Materialtreue im Hinblick auf das Endprodukt kann daher nicht garantiert werden. Nach Freizeichnung des Layouts sind wir berechtigt die technische Arbeitsleistung zu vollbringen.

 

3.6 Nach Abschluss der technischen Arbeitsleistung (Aufbereitung der Daten für den Druck, HTML-Programmierung, etc.) beginnt der Korrekturschritt bzgl. der technischen Arbeitsleistung. Diese findet ihren Abschluss durch die Freizeichnung (Endabnahme) des Auftraggebers. Änderungswünsche nach Freizeichnung der technischen Arbeitsleistung können gemäß 5.3 dieser AGB in Rechnung gestellt werden.

 

3.7 Im Rahmen der Korrekturschritte ist der Auftraggeber verpflichtet innerhalb von 5 Werktagen das Arbeitsergebnis der vorangegangenen Phase eingehend auf Auftragsgemäßheit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Ist das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Arbeitsergebnis auftragsgemäß und fehlerfrei erstellt worden, muß der Auftraggeber die Freigabe erteilen. Wird innerhalb von 5 Werktagen die Freigabe nicht verweigert, so gilt diese automatisch als erteilt.

 

3.8 Wir versenden unsere Arbeiten und uns überlassene Materialien – insbesondere Entwürfe, Datenträger, etc. – auf Wunsch an den Auftraggeber. In diesem Fall findet der Gefahrübergang bei Übergabe an das Transportunternehmen statt.

 

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN

Dem Auftraggeber obliegt eine inhaltliche Mitwirkungspflicht bzgl. der von ihm erteilten Aufträge. Die von dem Auftraggeber zu vermittelnden Inhalte sind spätestens 7 Tage nach unserer Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit der Zurverfügungstellung von Inhalten nach erneuter Aufforderung mehr als 7 weitere Tage in Verzug, so sind wir berechtigt, den Gesamtrechnungsbetrag in Rechnung zu stellen.

 

5. VERGÜTUNG

5.1 Unsere Preise – auch Festpreise – verstehen sich lediglich als Angebotspreise. Aufgrund der Unwägbarkeiten im Kreations- und Produktionsprozess müssen wir uns Angebotspreisabweichungen vorbehalten. Bei Angebotspreisabweichungen gegenüber unseren Angebotspreisen sind wir verpflichtet, zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

 

5.2 Wurde uns ein Auftrag – auch bzgl. einer Präsentation – ohne vorheriges Angebot erteilt, so sind wir berechtigt, die Leistung maximal nach der branchenüblichen Vergütung gemäß „Tarifvertrag für Designleistungen“ (SdSt/AGD) in der jeweils gültigen Fassung zu berechnen.

 

5.3 Vom Auftraggeber im Zuge der Auftragsbearbeitung veranlasste Änderungen oder Ergänzungen oder Sonderleistungen, die über die im Angebot festgehaltenen Leistungen hinausgehen, dürfen wir maximal nach der branchenüblichen Vergütung gemäß „Tarifvertrag für Designleistungen“ (SdSt/AGD) in der jeweils gültigen Fassung berechnen.

 

5.4 Storniert der Auftraggeber während der Auftragsbearbeitung einzelne Auftragsbestandteile, so sind wir berechtigt, trotzdem den Gesamtpreis in Rechnung zu stellen.

 

5.5 Unsere Vergütung ist regelmäßig zu 100% des Angebotspreises nach Abschluss des Auftrags fällig.

 

5.6 Unsere Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen rein netto fällig.

 

5.7 Tritt Zahlungsverzug ein, so sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB, mindestens jedoch in Höhe von 8% p.a. zu zahlen.

 

5.8 Zahlungseingang für Banküberweisungen ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.

 

5.9 Tritt Zahlungsverzug im Rahmen einer einzelvertraglich vereinbarten Ratenzahlung ein, so wird der Gesamtrechnungsbetrag sofort fällig.

 

5.10 Bei Neukunden ist der erste Auftrag per Vorkasse zu bezahlen.

 

6. URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE, EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die uns erteilten Aufträge sind – soweit sie nicht ausschließlich Beratungsleistungen betreffen (dann Dienstverträge)- Werkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Leistungen gemäß Urheberrechtsgesetz gerichtet sind. Es gelten insoweit die Bestimmungen der §§2, 31 UrHG i.V.m. §631 BGB. Darüberhinaus finden die Bestimmungen UrHG unbeschadet der gemäß §2 UrHG erforderlichen Schöpfungshöhe Anwendung.

 

6.2 Mit der vollständigen Bezahlung unserer Leistungen erwirbt der Auftraggeber das Recht, sämtliche Endergebnisse wie vereinbart zu nutzen und zu verwerten. Insoweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, handelt es sich dabei um das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 III UrHG. Die weitere Nutzung durch den Urheber selbst bleibt hiervon unberührt.

 

6.3 Insoweit es sich bei unseren Leistungen/Werken lediglich um solche, die im Rahmen einer Präsentation angefallen sind handelt, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte hieran ausschließlich bei uns.

 

6.4 Anregungen oder Mitarbeitsanteile des Auftraggebers bleiben ohne Einfluss auf die Vergütungshöhe. Insbesondere begründen Sie kein Miturheberrecht.

 

6.5 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teile der von uns erstellten Arbeiten in geeigneter Weise durch uns gekennzeichnet werden, um auf die Urheberschaft hinzuweisen. In jedem Fall erklärt sich der Auftraggeber einverstanden damit, dass wir in unserer Eigenwerbung auf unsere Arbeit für den Auftraggeber hinweisen.

 

6.6 Unsere Leistungen (z.B. Daten und andere Arbeitsergebnisse) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen – auch aus anderen Aufträgen desselben Auftraggebers – unser uneingeschränktes Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung werden auch keinerlei Rechte gemäß UrHG auf den Auftraggeber übertragen. Sollten im Einzelfall bereits vor vollständiger Bezahlung dem Auftraggeber Daten ausgehändigt worden sein, so geschieht dieses lediglich leihweise zu Test/Demonstrationszwecken.

 

6.7 Sollten von uns erstellte Daten bereits vor kompletter Bezahlung zu Test-/Demonstrationszwecken dem Auftraggeber überlassen worden sein, so hat uns der Auftraggeber zu jeder Zeit nach Aufforderung durch uns die Daten unverzüglich wieder herauszugeben. Für den Fall, dass sich Daten bereits auf einem Server des Auftraggebers befinden, so sind diese nach Aufforderung durch uns unverzüglich zu löschen. Medien oder Materialien, die unter Zuhilfenahme der von uns erstellten Daten bereits vor vollständiger Bezahlung unserer Leistung produziert wurden (z.B. Schilder, Druckerzeugnisse, etc.), dürfen durch den Auftraggeber nicht verwendet werden. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Leistung hat uns der Auftraggeber nach Aufforderung durch uns die unter Zuhilfenahme unserer Daten erstellten Medien/Materialien als Sicherheitsleistung zu übergeben. Kommt der Auftraggeber einer dieser Aufforderungen nicht nach, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des Auftragswertes zu entrichten. Unser Zahlungsanspruch aus dem Auftrag selbst bleibt hiervon unberührt.

 

7. HAFTUNG

7.1 Wir haften nicht für den Verlust von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originaldaten oder Gegenständen.

 

7.2 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die uns von ihm, oder durch von ihm beauftragten Dritten zur Auftragsbearbeitung überlassen worden und fehlerbehaftet – wie z.B. durch Computerviren verseucht – sind.

 

7.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns überlassenen Daten,Vorlagen,Texte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht berechtigt sein, so stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

7.4 Im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilte Aufträge, bei denen wir insoweit lediglich als Vermittler auftreten, begründen keine Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns.

 

7.5 Änderungen oder Korrekturen an unseren Leistungen, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt wurden, führen zum sofortigen Haftungsausschluss unsererseits.

 

8. KÜNSTLERISCHE GESTALTUNGSTÄTIGKEIT

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion – nach bereits abgeschlossenem Korrekturschritt bzgl. des Layouts – Änderungen, so sind die Mehrkosten zu tragen. Für in diesem Sinne begonnene, jedoch nicht zu Ende geführte Arbeiten bleibt der Vergütungsanspruch erhalten.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB wird die Wirksamkeit anderer Bestimmungen oder die Wirksamkeit dieser AGB als ganzes nicht berührt. In diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

9.2 Auf Verträge mit ausländischen Auftraggebern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

9.3 Soweit nichts anderes bestimmt wurde ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Aschaffenburg.

 

Mömbris, den 22.06.2015